Liebe Eltern, künftige Erziehungsbeauftragte, liebe Kinder und Jugendliche! 

Seit dem 01. April 2003 besteht die Möglichkeit, für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen eine „Erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen. Eine erziehungsbeauftrage Person nimmt mit der Zustimmung der Eltern zeitweise oder auf Dauer die Erziehungsaufgaben wahr. Diese erziehungsbeauftrage Person kann jede Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist. Wichtig ist, dass die erziehungsbeauftrage Person bei einer eventuellen Kontrolle nachweisen kann, dass sie das Kind bzw. den Jugendlichen begleiten darf.

In Begleitung dieser Person, die ausdrücklich von der personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) beauftragt sein muss, sind erlaubt:

Das müssen Eltern bedenken:

Das Gesetz schreibt für die Benennung keine bestimmte Form vor. Sie können gerne das nachfolgende Formular dafür verwenden.

Wichtig sind: 

Das Formblatt ist ZWEIMAL auszufüllen. Die Ausfertigung mit den Ausweiskopien verbleibt bei der/dem Jugendlichen, die andere Ausfertigung ist für die Gardeleitung bzw. ersatzweise den Elferrat bestimmt. Die Ausfertigung für die Gardeleitung bzw. Elferrat wird zeitnah nach der Veranstaltung auch Datenschutzgründen vernichtet.

Erziehungsbeauftragte_Person_--_Muttizettel.pdf